In steter Regelmäßigkeit fragen mich Mandanten, ob sie nicht einfach eine Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) kopieren können, um die Website, den Webshop oder die App schnell starten zu können.
Zunächst muss bedacht werden, dass der Text natürlich auch inhaltlich passen muss. Mit großer Wahrscheinlichkeit enthalten die Rechtstexte Passagen, die für den geplanten Zweck nicht passen. Das allein ist bereits ein wettbewerbsrechtlicher Abmahngrund.
Darüber hinaus können AGB auch urheberrechtlich geschützt sein. Im Fall einer ungefragten Übernahme von AGB sind Sie ggf. den Abmahnungen von Kanzleien, oder Unternehmen, die für Ihre AGB bezahlt haben ausgesetzt.
Entscheidend ist aber, dass die Texte auf Ihre Plattform zugeschnitten sind. Dropshipping, Online-Kurse, E-Books, Seminare, Software oder eben der klassische Onlineshop mit eigener Warenwirtschaft: Alle E-Commerce Plattformen müssen sich rechtlich gegenüber Ihren Kunden absichern. Von daher sollte an rechtssicheren AGB für den Webshop nicht gespart werden.
Als Anwalt mit über zehnjähriger Erfahrung im IT-Recht und E-Commerce unterstütze ich Sie gerne bei der Absicherung Ihres Webshops.