Als Anwalt für Internetrecht in Berlin: Websites, Social Media, Onlineshops
rechtssicher betreiben
Stellen Sie sich vor, es gäbe ein Plugin, eine App oder ein Zusatzmodul, das Sie als Seitenbetreiber einfach installieren – und schon sind die Facebook-Seite, der Webauftritt oder die Community auch juristisch gesehen immer aktuell. Texte und Bilder sind abmahnsicher. Alle nötigen Dokumente vom Impressum bis zur Datenschutzerklärung entsprechen den Anforderungen. User-Kommentare werden automatisch überprüft und wenn nötig entfernt. Kommt eine Abmahnung oder will jemand die Domain haben, spuckt das Tool sofort den passenden Schriftsatz aus …
Natürlich existiert ein solches Tool nicht. Aber es gibt Rechtsanwälte wie mich. Meine Rolle als Anwalt Internetrecht sehe darin, Ihre Seiten juristisch so unangreifbar wie möglich zu machen. Ich erstelle bzw. überprüfe Ihr Impressum, die Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen etc. Ich übernehme Konflikte mit Störenfrieden aller Art, reagiere für Sie auf Abmahnungen und kläre Haftungsfragen.
Ich bin da, wenn Sie mich brauchen. Ich erkläre einzelne Rechtsfragen oder führe ganze Prozesse. Und Sie können mir Fragen stellen – anders als einer App.
Lösungen für juristische Fragen im Web-Alltag
- Impressum und Pflichtangaben sind ein beliebtes Ziel für Abmahnungen. Ich sage Ihnen, was in Ihrem Impressum stehen muss und wo bzw. wie Sie es abmahnsicher in Ihre Seiten einbinden.
- Ihre Nutzer können eigene Inhalte – Bilder, Grafiken, Fotos, Musik, Videos – hochladen. Damit entsteht automatisch ein hohes Haftungsrisiko für Sie. Mit passgenauen rechtlichen Hinweisen und Nutzungsbedingungen senke ich dieses Risiko für Sie so weit ab wie möglich.
- Wenn Besucher Ihrer Website eigene Kommentare oder Bewertungen verfassen können, dann müssen Sie als Seitenbetreiber unter Umständen für Beleidigungen oder falsche Behauptungen geradestehen. Um das zu verhindern, entwickle ich mit Ihnen ein Konzept, das bei den Nutzungsbedingungen anfängt und bis zur rechtlichen Vertretung im Falle einer Klage oder Abmahnung führt.
- Jemand wirft Ihnen vor, dass Sie Bilder oder Texte ohne Berechtigung veröffentlicht oder geteilt haben. Ich kläre die urheberrechtlichen Ansprüche und schütze Sie vor überzogenen Forderungen.
- Die meisten professionell betriebenen Webangebote brauchen eine Datenschutzerklärung. Ich kümmere mich darum, dass Sie in Sachen Datenschutz sicher dastehen. Auf Wunsch können Sie mich auch als externen Datenschutzbeauftragten beauftragen.
- Sie vergeben Aufträge an Webdesigner oder Webentwickler. Ich erstelle oder prüfe den Vertrag und die AGB, damit Sie wirklich das bekommen und nur für das bezahlen, was Sie auch wollen.
- Sie haben Konflikte mit Ihrem Hosting-Provider oder der von Ihnen genutzten Plattform, z.B. einem Cloud-Anbieter? Ich analysiere Verträge und Nutzungsbedingungen und verteidige konsequent Ihr Interesse.
- Sie bieten einen Newsletter oder eine App zu Ihrem Web-Auftritt an? Von mir bekommen Sie Nutzungsbedingungen, die den Datenschutz gewährleisten und Haftungsfragen in Ihrem Sinne regeln.
- Sie betreiben Online-Marketing und Werbung. Ich überprüfe Ihre Werbemaßnahmen und kümmere mich darum, dass kein wettbewerbsrechtlicher Ärger entsteht.
Wenn die Abmahnung schon da ist
Sie haben eine Abmahnung bekommen, sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben – und eine Rechnung war vielleicht auch gleich dabei? Zwei Dinge sollten Sie nicht tun:- Bleiben Sie nicht untätig.
- Reagieren Sie nicht auf eigene Faust.
Mit was Webmaster sich so herumschlagen müssen
- Auch die Facebook-Seite eines Unternehmens muss (wie übrigens der Newsletter oder andere Social-Media-Auftritte) ein Impressum haben. Das wurde inzwischen durch eine ganze Reihe von Urteilen bestätigt. Das rechtssicher umzusetzen, ist jedoch gar nicht so einfach, denn ein Web- Impressum muss auch z. B. mit der App der Plattform auf dem Smartphone zu sehen sein (OLG Hamm, 20.05.2010 – I-4 U 225/09). Das führte dazu, dass einige Unternehmen, die wegen fehlender Facebook-Impressumsangaben abgemahnt worden waren und eine Unterlassungserklärung unterzeichneten, gleich noch einmal ärgerliche Post bekamen. Wegen erneuter Verletzung sollten sie eine Vertragsstrafe zahlen, ihr neues Facebook-Impressum wurde von der Facebook-App nicht angezeigt.
- Genau wie Domainnamen dürfen auch die Titel von Social-Media-Seiten keine fremden Marken- oder Titelrechtsansprüche verletzen. Filmtitel, Markenbezeichnungen und prominente Namen sollte man also nicht nutzen (wenn man nicht gerade der Filmproduzent, Markeninhaber oder der betreffende Prominente selbst ist). Ein Twitter-Nutzer musste sein Konto mit dem Titel „Kulturnews“ aufgeben, weil die Domain kulturnews.de bereits von einer Medienzeitschrift gleichen Titels benutzt wurde.
- Ein Hang zu Beleidigungen und Kritik unterhalb der Gürtellinie hat das Internet schon immer mitgeprägt. Häufig landen solche Äußerungen dann vor Gericht. Dort ist dann entscheidend, wie hoch der Streitwert angesetzt wird. Ein Vergleich der Streitwerte (daran bemessen sich u.a. die Rechtskosten) in verschiedenen Beleidigungsprozessen zeigt eine Spanne von 3.000 EUR bis 20.000 EUR. Die Grundregel scheint wie im Online-Marketing: je größer die Reichweite und der messbare Effekt einer Beleidigung, umso teurer.
- Wenn Nutzer, wie z.B. in einem Forum selbst Beiträge erstellen können, dann ist eine Registrierung nicht nur für die Besucherbindung und zur technischen Umsetzung wichtig, sie macht auch juristisch viel Sinn. Damit entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Betreiber und Ihren Nutzern. Durch die Nutzungsbedingungen können Sie den Besuchern Pflichten auferlegen wie etwa die, das Hausrecht der Moderatoren zu respektieren, beleidigende und rassistische Äußerungen zu unterlassen und kein urheberrechtlich geschütztes Material zu veröffentlichen. Außerdem lässt sich für den Fall eines solchen Verhaltens eine Haftungsfreistellung und auch für andere mögliche Ansprüche eine Haftungsbeschränkung festlegen. Das kann Ihnen unter Umständen viel Geld und Ärger ersparen.
- Der Betreiber eines Bewertungsportals wurde von einer Autovermietung abgemahnt. Über diese hatte ein Nutzer unter anderem „Nie wieder! Finger weg“ und „Ich fühle mich über’s Ohr gehauen!“ geschrieben. Diese Äußerung war jedoch als Meinungsäußerung erlaubt, so das Landgericht Hamburg (Az. 325 O 206/09).