Als Anwalt für Wettbewerbsrecht: Ich mache Ihre Angebote und Werbung rechtssicher
Werbung ist großartig. Sie schafft Kontakt zu späteren Kunden und neuen Interessenten. Leider erreicht sie auch andere – Mitbewerber und Abmahner zum Beispiel. Und da komme ich als Anwalt für Wettbewerbsrecht ins Spiel.
Ich überprüfe Ihre Werbemaßnahmen, Slogans, Kampagnen, Nutzungsbedingungen auf versteckte juristische Probleme. Das kostet weniger Geld und weniger Zeit als eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung – oder sich hinterher mit einer Klage herumzuschlagen. Und Wirkung können Werbemaßnahmen schließlich nur erzielen, wenn sie nicht durch das Wettbewerbsrecht, Datenschutzbestimmungen, Verbraucherschutzrechte, Marken- und Urheberrechtsansprüche etc. gestoppt werden.
Sie bekommen schnelle, sichere Antworten auf wichtige Fragen
- Ich überprüfe Werbeverträge und Affiliate-Programme: Wer haftet, wenn es Probleme gibt? Sind riskante Vereinbarungen enthalten?
- Ich prüfe Ihre Werbekampagnen: Können Sie die geplanten Slogans, Fotos, Logos und Texte problemlos nutzen? Sind die geplanten Werbemaßnahmen und Medien unbedenklich?
- Ich stelle Ihr Direktmarketing auf sicheren Boden: Dürfen Sie die Adressaten wirklich kontaktieren? Reichen die notwendigen Einwilligungen aus? Welche Form ist für die Einwilligungen optimal?
- Ich begutachte geplante Gewinnspiele und Wettbewerbe: Sind die Teilnahmebedingungen o.k.? Macht das Wettbewerbsrecht Probleme? Wie gestalten Sie den Datenschutz so, dass Sie die Kontakte auch nutzen können?
- Ich erstelle für Sie rechtssichere Nutzungsbedingungen für Ihre Apps: Ist der Datenschutz gewährleistet? Sind Ihre Nutzungsbedingungen angreifbar?
- Außerdem überprüfe ich Ihre Plattformen. Sind Impressum und AGB bei Website, Facebook-Seite, YouTube-Kanal, Online-Shop, Newsletter etc. „wasserdicht“? Sind alle anderen Pflichtangaben und Belehrungen vorhanden? Wie steht es mit der Datenschutzerklärung?
Wenn der Ärger schon da ist
Sie haben eine Abmahnung bekommen aufgrund einer Werbemaßnahme? Irgendjemand droht mit dem Anwalt oder hat ihn schon eingeschaltet? Zwei Dinge sollten Sie nicht tun:- Bleiben Sie nicht untätig.
- Handeln Sie nicht überstürzt und auf eigene Faust.
Wenn andere mit unfairen Mitteln werben
Wenn andere auf unfaire oder zudringliche Weise Werbung betreiben, gibt es dagegen wirksame Mittel. Diese Mittel bringe ich für Sie zum Einsatz, damit- unzumutbare Belästigung durch zudringliche Werbemethoden,
- unwahre oder irreführende Werbeaussagen, oder
- unfaire Vergleiche mit Ihrem Unternehmen schnell abgestellt werden.
Beispiele: Wenn Werbung rechtlichen Ärger einbringt
Je ausgefeilter die Technologie für Werbeanzeigen wird, desto riskanter wird sie oft aus juristischer Sicht. Glauben Sie nicht? Ein paar Beispiele:- Je markanter Ihr Werbeslogan ist, desto größer ist die Gefahr, dass die Werbung als irreführend und damit als Verstoß gegen Wettbewerbsrecht eingestuft wird. Beispiel: Vodafone warb mit „unbegrenzt surfen“ für einen Smartphone-Tarif. Ein Gericht stoppte die Kampagne, weil im Kleingedruckten die Nutzung von P2P-Anwendungen wie Skype ausgeschlossen war (LG Düsseldorf, 19.07.2013 – 38 O 45/13).
- Direktmarketing hat viel Potenzial – leider auch in Bezug auf juristischen Ärger. Werbe-E-Mails und -Anrufe werden schnell als „unzumutbare Belästigung“ eingestuft. Das gilt nicht nur für Kaltakquise – Anrufe von Call-Center-Mitarbeitern bei Vodafone-Bestandskunden wurden dem Unternehmen ebenfalls gerichtlich untersagt (LG Düsseldorf, 19.07.2013 – 38 O 49/12).
- Google weiß ganz genau, bei welchen Stichworten Nutzer welche Seiten auf der Ergebnisliste aufrufen. Bei den Dynamic Search Ads von Google Adwords kann man dieses Know-how für die eigenen Anzeigen nutzen, Google bestimmt dann spontan und automatisch Titel und Keywords der Einblendung. Das erhöht die Klickrate. Möglicher Nebeneffekt: Eine Markenrechtsverletzung.
- Die Adressaten Ihres Newsletters müssen dem Empfang zugestimmt haben. Aber selbst diese Bestätigungsanfrage wurde, obwohl sie selbst keine Werbeaussage enthielt, schon als unerlaubte Werbung gewertet. Vorbeugung tut not. (OLG München, 27.09.2012 – 29 U 1682/12). Übrigens können auch Geschäftsführer für rechtswidrige Werbung des Unternehmens zur Verantwortung gezogen werden.
- Wenn ein Computer-Rollenspiel als kostenlose „Free-to-play“-Basisversion angeboten wird, ist bei der Werbung für kostenpflichtige Premium-Memberships oder Zusatzausstattung Vorsicht geboten: Ist die Werbung so gestaltet, dass sie Kinder besonders anspricht, kann das eine bei dieser Zielgruppe unzulässige unmittelbare Kaufaufforderung sein (BGH, 17. 7 2013 – I ZR 34/12).
- Tracking und Targeting sind ideal, um Werbung und Angebot individuell auf den Nutzer zuzuschneiden – aber dazu gehört auch, sich beim Datenschutz gut vorzubereiten. Jeder Nutzer kann verlangen, dass ihm alle über ihn gespeicherten persönlichen Daten mitgeteilt werden. Sind die Daten nicht für die eigentliche Geschäftstransaktion notwendig, muss eine Einwilligung vorliegen. Wenn Sie Daten verwenden, die jemand anders erhoben hat, muss auch dieser Weiterverwendung zugestimmt worden sein. Außerdem muss eine korrekte Datenschutzerklärung vorliegen. Fehlt diese, kann das als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden (OLG Hamburg, 27.06.2013 – 3 U 26/12).